Santi Umberti                            


Darmstadt, 11.03.2009

Santi Umberti (SPD) begrüßt EU-Initiative
für Bürokratieabbau im Rahmen von kleinsten Unternehmen

 

Wegen der fortschreitenden internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise sollen zukünftig kleinste Unternehmen von der Pflicht zu Jahresabschlüssen befreit werden, um unnötige bürokratische Hemmnisse auszuklammern. Laut Vorschlag der EU-Kommission sollen kleinste Gesellschaften mit einem Nettoumsatzerlös von einer Million Euro und zehn Mitarbeitern dadurch entlastet werden. Laut EUROSTAT könnte dadurch für solche Unternehmensarten im EU-Raum eine Verwaltungskostenersparnis von sechs Milliarden Euro entstehen. "Ich bin der Überzeugung, dass in Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Unsicherheit dieser Vorschlag die Belastung der kleinsten Unternehmen in der Europäischen Union auf breiter Basis verringert. Nun gilt es, dass das Europäische Parlament – und insbesondere die Sozialdemokratische Fraktion – und der EU-Ministerrat eine sozialgerechte Lösung herbeiführen, um unternehmerische Existenzen und Beschäftigung zu sichern", sagte Santi Umberti, regional- und europapolitscher Sprecher der SPD-Unterbezirke Darmstadt und Darmstadt-Dieburg und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS) des SPD-Unterbezirks Darmstadt.

"Wenn dieser Vorschlag angenommen wird, können die EU-Mitgliedstaaten die kleinsten Gesellschaften in der EU von den Anforderungen der in der Vierten EU-Ratsrichtlinie vorgesehenen Vorschriften ausnehmen. Nach vorliegenden Arbeitspapieren der EU-Kommission könnten kleinste Unternehmen bis zu 1200 Euro einsparen, wenn hier eine sozialpolitisch gerechte Lösung in den praktischen Alltag der EU-Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt wird. Laut Definition der Europäischen Union sind kleinste Unternehmen Gesellschaften, die zum Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten: Bilanzsumme 500.000 Euro, Nettoumsatzerlöse 1.000.000 Euro und durchschnittlich zehn Beschäftigte im Geschäftsjahr", ergänzt Umberti weiter.

"Im Wesentlichen üben kleinste Unternehmen keine oder nur beschränkte grenzüberschreitende Tätigkeiten aus, dafür sind sie hauptsächlich auf kommunaler oder regionaler Ebene tätig. Unabhängig davon unterliegen sie trotzdem meistens denselben Vorschriften für Jahresabschlüsse wie größere Unternehmen, was ihnen unverhältnismäßig hohe Lasten auferlegt. Bei der Erschließung neuer wirtschaftlicher Betätigungsfelder und bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze nehmen kleinste Unternehmen eine Schlüsselrolle ein. Hingegen haben sie umfangreiche Aufsichtsanforderungen zu erfüllen. Im Einklang mit der EU-Strategie für eine bessere Rechtsetzung und der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung ist diesem Kommissionsvorschlag, wie allen wichtigeren Politikmaßnahmen und Rechtsvorschlägen, eine Folgenabschätzung mitgegeben. Durch die internationale Wirtschaftskrise ist es auch Aufgabe der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, eine stärkere Verzahnung zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Stärke herzustellen", so Umberti abschließend.