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Santi Umberti |
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Wegen der fortschreitenden internationalen
Wirtschafts- und Finanzkrise sollen zukünftig kleinste Unternehmen von der
Pflicht zu Jahresabschlüssen befreit werden, um unnötige bürokratische
Hemmnisse auszuklammern. Laut Vorschlag der EU-Kommission sollen kleinste
Gesellschaften mit einem Nettoumsatzerlös von einer Million Euro und zehn
Mitarbeitern dadurch entlastet werden. Laut EUROSTAT könnte dadurch für
solche Unternehmensarten im EU-Raum eine Verwaltungskostenersparnis von
sechs Milliarden Euro entstehen. "Ich bin der Überzeugung, dass in Zeiten
wirtschaftlicher und sozialer Unsicherheit dieser Vorschlag die Belastung
der kleinsten Unternehmen in der Europäischen Union auf breiter Basis
verringert. Nun gilt es, dass das Europäische Parlament – und insbesondere
die Sozialdemokratische Fraktion – und der EU-Ministerrat eine
sozialgerechte Lösung herbeiführen, um unternehmerische Existenzen und
Beschäftigung zu sichern", sagte Santi Umberti, regional- und
europapolitscher Sprecher der SPD-Unterbezirke Darmstadt und
Darmstadt-Dieburg und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der
Selbständigen (AGS) des SPD-Unterbezirks Darmstadt.
"Wenn dieser Vorschlag angenommen wird, können die
EU-Mitgliedstaaten die kleinsten Gesellschaften in der EU von den
Anforderungen der in der Vierten EU-Ratsrichtlinie vorgesehenen
Vorschriften ausnehmen. Nach vorliegenden Arbeitspapieren der
EU-Kommission könnten kleinste Unternehmen bis zu 1200 Euro einsparen,
wenn hier eine sozialpolitisch gerechte Lösung in den praktischen Alltag
der EU-Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt wird. Laut Definition der
Europäischen Union sind kleinste Unternehmen Gesellschaften, die zum
Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten:
Bilanzsumme 500.000 Euro, Nettoumsatzerlöse 1.000.000 Euro und
durchschnittlich zehn Beschäftigte im Geschäftsjahr", ergänzt Umberti
weiter.
"Im Wesentlichen üben kleinste Unternehmen keine
oder nur beschränkte grenzüberschreitende Tätigkeiten aus, dafür sind sie
hauptsächlich auf kommunaler oder regionaler Ebene tätig. Unabhängig davon
unterliegen sie trotzdem meistens denselben Vorschriften für
Jahresabschlüsse wie größere Unternehmen, was ihnen unverhältnismäßig hohe
Lasten auferlegt. Bei der Erschließung neuer wirtschaftlicher
Betätigungsfelder und bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze nehmen
kleinste Unternehmen eine Schlüsselrolle ein. Hingegen haben sie
umfangreiche Aufsichtsanforderungen zu erfüllen. Im Einklang mit der
EU-Strategie für eine bessere Rechtsetzung und der Lissabon-Strategie für
Wachstum und Beschäftigung ist diesem Kommissionsvorschlag, wie allen
wichtigeren Politikmaßnahmen und Rechtsvorschlägen, eine Folgenabschätzung
mitgegeben. Durch die internationale Wirtschaftskrise ist es auch Aufgabe
der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, eine stärkere
Verzahnung zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Stärke
herzustellen", so Umberti abschließend.
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